Mindestanforderungen an die Haltung von Waranen

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 des Tierschutzgesetzes).

 

Demnach müssen die Mindestmaße der Terrariengrößen für Warane wie folgt berechnet werden:

 

Die Werte der Terrariengröße gelten für 2 Tiere.

Für die Berechnung ist die Kopf-Rumpf-Länge (KRL) des Tieres als Wert zu nehmen.

 

-baumbewohnende Arten bis einer Gesamtlänge (GL) von 200cm

z.B.:  V. reisingeri, V. prasinus, V. macraei, V. varius etc.

 

5*2*4 oder 4*2*5 (Länge x Breite x Höhe)

 

 

-bodenbewohnende Arten bis einer Gesamtlänge (GL) von 200cm

z.B.: V. kingorum, V. acanthurus, V. griseus etc.

 

5*2*2 (Länge x Breite x Höhe)

 

ans Wasser gebundene Arten brauchen zusätzlich ein dementsprechend großes Wasserbecken !

z.B. V. mertensi, V. salvator etc.

 

Die Maße der Grundfläche, bezogen auf die KRL, sind Empfehlungen, aber keine Festlegungen für die Flächengestaltung, die auch anders sinnvoll sein kann. Bei jedem weiteren Tier sollten 15 % der Grundfläche hinzukommen, wobei die natürliche Sozialstruktur zu berücksichtigen ist. Aufzucht, Winterruhe und andere Ruhephasen, Krankheiten und kurzfristige Abtrennung können zu Änderungen im Haltungssystem führen, was im Zweifelsfall zu begutachten ist.

 

Bei der Klimatisierung der Terrarien ist darauf zu achten, daß ein artspezifisches Mikroklima im Haltungssystem geschaffen wird mit Temperatur- und Feuchtigkeitsgradienten, die den Tieren eine entsprechende Auswahl bieten. Die Bedürfnisse können im Verlauf des Jahres recht unterschiedlich sein und sind auch von Alter, Reproduktionsstatus und Jahreszeit (z. B. Winterruhe, Ruhephasen bei tropischen Arten) abhängig. Obwohl Echsen in vielfältigen Lebensräumen vorkommen, liegen ihre während der Aktivität aufrecht erhaltenen Körpertemperaturen (auch als „Betriebstemperaturen“ bezeichnet) aus physiologischen Gründen (Verdauung) in ähnlichen Bereichen.

 

 

Grundsätzlich finde ich, dass man den Tieren soviel Platz wie möglich und nicht wie nötig zur Verfügung stellen sollte !!

Quelle

Tierschutzgutachten - Haltung von Reptilien
Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien (10. Januar 1997).
HaltungReptilien.pdf
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